Eifler Newbie
Anmeldedatum: 19.11.2006 Beiträge: 9 Wohnort: Walheim
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Verfasst am: 18 Nov 2007 12:38:54 Titel: Verbringen von Sportbooten in und aus EU Ländern |
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Hallöchen,
hier eine amtliche Antwort zu einer Frage bezüglich des Verbringens von Sportbooten in und aus EU Ländern. Sprich Verkauf und Kauf.
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.
Der Ankauf eines gebrauchten Bootes aus dem zollrechtlich freien Verkehr eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft ist in zoll- und
einfuhrumsatzsteuerrechtlicher Hinsicht nicht von Bedeutung.
Zölle und Einfuhrumsatzsteuer fallen nicht an.
Es sind keine Zollformalitäten zu erledigen.
Die Besteuerung von gebrauchten Booten erfolgt nach dem Ursprungslandprinzip.
Im nichtkommerziellen Warenverkehr kaufen Sie das Boot einschließlich
Umsatzsteuer des Herkunftsstaates.
Damit ist die Angelegenheit abgabenrechtlich abgeschlossen.
Eventuelle Differenzen zwischen der gezahlten Umsatzsteuer und der deutschen
Umsatzsteuer werden weder erstattet noch nacherhoben.
Beim Kauf eines neuen Bootes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Gemeinschaft ist die Umsatzsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat, in Ihrem Fall
also in Deutschland, zu entrichten. Sie müssen bei Ihrem örtlich zuständigen
Finanzamt hierzu eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Der Steuersatz liegt bei 19%.
Neue Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind (§ 1b Abs. 1 und 2 UStG)
Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern; diese Fahrzeuge dürfen
im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser
zurückgelegt haben oder die erste Inbetriebnahme darf nicht länger als 3 Monate
zurückliegen.
Sie können dies wie folgt nachvollziehen:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/f0_erwerb_eg/a0_fa
hrzeug/index.html
Wegen der Einzelheiten des Verfahrens setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzamt
in Verbindung.
Hinsichtlich der Zuständigkeiten von Finanzämtern verweise ich auf folgende
Internetanschrift: www.finanzamt.de
Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auf unserer Internetseite
http://www.zoll.de/.
Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
So jetzt müßt ihr nur noch dran denken, dass die Mitnahme von Bargeld oder der Banktransfer über die Grenzen, sprich innerhlab von EU, hinweg auch geregelt ist.
http://www.zoll.de/faq/bargeld_barmittel/bargeld/index.html#bargeld1
Gruß Hans |
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