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Booteforum » Urteile, Gesetze und Verordnungen




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 Eigenbau von Ralf
Hallo,

ich kenne mich Richtlinien für Gewässer etc. kein bisschen aus - hab auch schon gesucht, aber nicht das richtige gefunden.

Ich habe um einen Rasenmähermotor einen Schwimmkörper und 2 Griffe gebaut. Is ein 2 Takter mit ca. 4PS.

Länge 70cm, gewicht ca. 15kg.
EDIT: Man hängt sich da mit nem Bodybord oder so hintendran....

Jetzt die Frage:
Muss ich das Ding irgendwie Zulassen, Kennzeichnen oder darf ich das überhaupt nicht verwenden? Gibt es da Richtlinien?
Darf ich damit z.B. auf dem Rhein fahren?

Führerschein brauch ich ja keinen, da weniger wie 5PS, oder?

Danke schonmal
Gruß Ralf


 Eigenbau von achim
Hallo Ralf.

Willkommen im Forum.. :wink:

sorry, aber so richtig kann ich mir nix drunter vorstellen,
was Du da so gebaut hast.. :?:

aber vieleicht stellst Du mal ein Foto davon rein
damit uns bzw. mir ein Licht aufgeht :idea:

wie und als was Du dieses "UWO" deklarieren könntest :D
oder anmelden , kennzeichnen solltest.... :?:
ich weiß es nicht....glaub auch nicht dran....

nette Grüße
vom achim


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