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 Bestimmungen Kroatien von waldtroll
Hallo Bootsfahrer, habe mich vom WoMo-forum zu Euch gesellt. Bin bis vor 4 Jahren regelmäßig nach HR gefahren und hatte mein Schlauchboot 3,30 m 8 Ps mit dabei. Fahre dieses Jahr nun wieder nach HR und möchte mir nun wieder ein Schlachboot kaufen. Nun habe ich irendwo vor einiger Zeit gelesen, dass sich die Bestimmungen verschärft haben, Bootsführerschein habe ich. Wer kann mir sagen, was ich jetzt beachten muß,bzw. wo kann ich dies erfahren? Schon im voraus danke, für ein paar Hinweise. MfG.


 Bestimmungen Kroatien von Dirk
über Kroatien weiß ich nix - aber willkommen im Forum! :wink:

_________________
Grüße
Dirk


 Bestimmungen Kroatien von peterhubertus
ich würde mich im www bis Kroa durcharbeiten und dann anrufen. Auch bei sog."verschärften" Bedingungen kann ich mir ausser Führerschein und vielleicht etwas höheren Gebühren kaum etwas vorstellen. Auf jeden Fall viel Spass im schönen Kroatien, ich denke gerne an unsere Zeit in Istrien und auf Krk und Rab. Immer mit Boot.


 Bestimmungen Kroatien von Janka
Hallo Waldtroll,

schau mal auf der HP von ADAC unter Wassersport _ Bestimmungen Kroatien dort sind alle Bedingungen und eine Preisliste enthalten.
Allerdings kann man nur als Mitglied diese Infos abrufen.

Gruss Bernd , der auch in diesem Jaht 6 Wochen in Kroatien verbringt mit Schlauchboot


 Bestimmungen Kroatien von camperfamily
Hallo Waldtroll

Du mußt auf jeden Fall eine Versicherung(Haftpflicht )für dein Boot abschließen, dann gehst Du mit der Police zum Hafenmeister in Deinem Urlaubsort, zahlst Deinen Obulus und bekommst eine Plakette, die gut sichtbar am Boot angebracht werden muß.
Das wars schon.

Zumindest war es so im letzten Sommer bei uns in Umag.

Viel Spaß

Carmen


 Bestimmungen Kroatien von Janka
@ Carmen @Waldtroll @Alle
so einfach ist das nicht mit dem Anmelden da seit 2005 neue Bestimmungen gelten

Hier ganz kurz was man beachten sollte:
Angemeldet werden muss ein Boot ab 2,50 m Länge und 5 Ps Motor
Erforderlich ist der Sportbootführerscheinschein See, der Versicherungsnachweis, der internationale Bootsschein, des weitern muss eine Liste mit Namen vorliegen wo alle Personen gelistet sind die mitfahren
Dies wird berechnet nach der zulässigen Personenzahl die im Bootsschein stehen dies mal 2 = Anzahl der Personen die eingetragen werden können , die Liste gibt’s beim Hafenkapitän und wird dort abgestempelt.
Auch sollte ob Schlauchboot oder Festboot eine Mindestsicherheitsausrüstung vorhanden sein das heisst zumindest für jede Person eine Rettungsweste. Papiere sollten auch mitgeführt werden.
Genauers steht in den Bestimmung für das Befahren von kroatischen Gewässern die man beim ADAC runterladen kann.

Gruss Bernd


 Bestimmungen Kroatien von oldi
nur zur info,

der adac hat seine info-seite am 5.7.2006 den neuen bestimmungen angepasst.

ich glaube da kann man viel mißverstehen. aber was solls, ist eben kroatien!

gruß peter


 Bestimmungen Kroatien von Merten
Hallo,

der letzte Beitrag scheint ja nun schon sehr lange zurückzuliegen. Vielleicht hat ja doch noch jemand Interesse am Thema Bootfahren und auch Yachtcharter in Kroatien. Ich bin da bei eigener Recherche über die Seite boatoon.com gestoßen und fand diese recht informativ. Scheint zwar noch im Aufbau zu sein aber es tut sich was ;D

Zu den allgemeinen Bestimmungen ist zwar noch weniger zu finden, kann mir aber vorstellen, dass das noch kommt... Wäre jedenfalls wünschenswert :ja:


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