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Ein paar Gedanken, die vielleicht beim Kauf eines gebrauchten Bootes nützlich sein können (ich zitiere d. Einfachheit halber aus einer eigenen Niederschrift):
Im Vertrag haben wir schriftlich vereinbart, dass der Verkäufer das Boot im Zustand "alles funktioniert" übergibt und dass der Verkäufer für Mängel bis zu einer Höhe von x Euro geradesteht. Bei höherer Summe können beide zurücktreten, der Verkäufer aber nur dann, wenn der Käufer zustimmt. Auf diese Weise ist der Verkäufer nur bis zu einer Maximalsumme haftbar, und der Käufer bis zu dieser Summe gegen Mängel gesichert. Übersteigen die Mängel diese Summe, so kann letzlich der Käufer entscheiden, ob er die zusätzlichen Kosten selber tragen will, oder ob er das Boot nicht haben will. Ferner war vereinbart, dass bei einem Rücktritt wegen Überschreitung der Summe x auch die Kran- und Expertenkosten vom Verkäufer getragen worden wären.
Dann hat der vom Käufer ausgesuchte Gutachter alles angesehen, und mit (vorherigem!) Einverständnis von Käufer und Verkäufer die vorhandenen Mängel auf beide aufgeteilt. So gehen z.B. die Kosten für den defekten Robertson Autopiloten auf den Verkäufer, das olle babyblake Pump-WC, welches etwas festsitzt, ersetze ich auf meine Kosten durch ein modernes elektrisches. Auch das ölgeschmierte Wellenlager zahlt der Verkäufer, die neuen Motorstützen ich. Oder anders: Alles, was unter "Wartung" fällt, zahle ich, alles was kaputt ist, zahlt er. Wir waren beide zufrieden, der Experte hat weniger gekostet, als er rausgeholt hat und ich habe eine Menge gelernt. Was will man mehr?
Gruss, Peter
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