rs270550 hat geschrieben:
Hallo Dirk,
ich lese gerade mal so ein paar alte Beiträge durch und bin jetzt hier angekommen.
Auch erlaubt, innerhalb der 3-Meilen-Zone: Auf Stb. die Gastlandfahne und darunter, falls man einen ausländischen Gast an Bord hat, die Flagge des Landes des Gastes. Beim erstmaligen Fahren in einen ausländischen Hafen ist auf Stb. unter der Gastlandflagge auch die Flagge "Q" zu setzen.
Sobald der Zoll an Bord war, wird diese wieder weggenommen.
Zurück aus dem ausländischen Urlaub: Es ist erlaubt, innerhalb der 3-Mailen-Zone, die Flaggen aller Länder, die man besuchte, zu fahren. Aber warum sollte man das tun?
Heißen und Streichen aller Flaggen im Hafen: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang oder von 8 Uhr bis 20 Uhr.
Gruß,
Rolf
Hallo Rolf,
na Du gräbst ja vieleicht alte Dinger wieder aus
Das Flaggenrecht ist aber so einfach nicht....
und ganz schnell muss man zahlen, aus unwissenheit
oder durch einen Fehler.
einige Kleinigkeiten möchte ich daher berichtigen:
die Gastlandflagge "muss" innerhalb der Hoheitsgewässer
des Gastlandes auf der Stb.Seite gesetzt werden!
dieses wird in einigen Ländern wie z.B. Griechenland / Türkei sehr eng gesehen!
beim ersten Einlaufen in den Port of Entry darunter die Flagge "Q"
wie "Quarantäne". Sie darf normal erst entfernt werden wenn "alle" Behörden das OK gegeben haben.
Sie bedeutet in diesem Fall übrigens :
(An Bord ist alles gesund, und ich bitte um freie Verkehrserlaubnis)
Allerdings wird es mit der Flagge "Q" nicht so eng gesehen...
übrigens, wenn man einen ausländischen Gast an Bord hat,
nicht auf der Stb-Seite seine Landesflagge setzen, sondern auf der Bb.-Seite.
Ach aus eigener Erfahrung eine Warnung:
bitte auf keinen Fall die EU-Flagge als Ersatz
für die deutsche Flagge setzen.
Auch nicht wenn die deutsche Flagge auf dieser EU-Flagge
mit abgebildet ist....
kann teuer werden !
gruss vom achim