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 Beflaggung, Clubfahnen und ähnliches von osa
Was mich eigentlich schon immer interessierte ... :D

Wie siehts es den eigentlich mit dem Reglement über die Beflaggung von Motorbooten aus ?

Was ich zu wissen meine:

- die Deutschland-Flagge wird am Heck angebracht
- im Gastland ist die Gast-Flagge ebenfalls anzubringen
??? wo : über der Deutschlandfahne, vorne, oder auch oben (bei einem Bügel)

Und jetzt noch ein paar Fragen
- eine Clubfahne ist wann wie anzubringen ?
- stimmt es, dass wenn ich z.B. mit dem Boot in Italien in Urlaub war, ich diese Flagge auch zu Hause bis zum Ende des Jahres fahren kann ?

Vorab schon mal vielen Dank für die hoffentlich
zahlreichen Antworten.
Gruss
Jörg


 Beflaggung, Clubfahnen und ähnliches von Dirk
Motorboote führen im Ausland am Bug die Gastland-Flagge, am Heck die Nationalflagge. Bei Sonnenuntergang sind die Nationalen zu bergen, bei Sonnenaufgang zu hissen. Die Nationalflagge muß auch eingeholt werden, wenn das Schiff längere Zeit im Hafen liegt. Clubstander wehen Tag und Nacht entweder im Großtopp oder unter Backbordsaling.

_________________
Grüße
Dirk


 Beflaggung, Clubfahnen und ähnliches von rs270550
Hallo Dirk,
ich lese gerade mal so ein paar alte Beiträge durch und bin jetzt hier angekommen.
Also, ich kenne das so:
Nationale am Heck, Clubstander im Top oder unter der Backbordsaling, Gastflagge unter Steuerbordsaling. Außerhalb der 3-Meilenzone sind GRUNDSÄTZLICH keine Flaggen unter der Steuerbordsaling zu fahren, da dieses zu Mißverständnissen führen könnte. So fuhr ein Deutscher 2 Flaggen unter der Stb-Saling und es näherte sich ein Fischkutter um ihm aus der "SEENOT" zu helfen. (Seenot wird signalisiert duch die Flaggen "JA" und "NEIN") Da aus größerer Entfernung aber nur zu erkennen ist, daß dort "2" Flaggen wehen, wurde dem Fischer später vor Gericht Recht gegeben und der Deutsche mußte "Berge-Gebühren" zahlen.
Auch erlaubt, innerhalb der 3-Meilen-Zone: Auf Stb. die Gastlandfahne und darunter, falls man einen ausländischen Gast an Bord hat, die Flagge des Landes des Gastes. Beim erstmaligen Fahren in einen ausländischen Hafen ist auf Stb. unter der Gastlandflagge auch die Flagge "Q" zu setzen.
Sobald der Zoll an Bord war, wird diese wieder weggenommen.
Zurück aus dem ausländischen Urlaub: Es ist erlaubt, innerhalb der 3-Mailen-Zone, die Flaggen aller Länder, die man besuchte, zu fahren. Aber warum sollte man das tun?
Heißen und Streichen aller Flaggen im Hafen: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang oder von 8 Uhr bis 20 Uhr.
Gruß,
Rolf

_________________
www.seekiste-moehnesee.de
Nur reden, wenn man was weiß!


 Beflaggung, Clubfahnen und ähnliches von achim
rs270550 hat geschrieben:
Hallo Dirk,
ich lese gerade mal so ein paar alte Beiträge durch und bin jetzt hier angekommen.
Auch erlaubt, innerhalb der 3-Meilen-Zone: Auf Stb. die Gastlandfahne und darunter, falls man einen ausländischen Gast an Bord hat, die Flagge des Landes des Gastes. Beim erstmaligen Fahren in einen ausländischen Hafen ist auf Stb. unter der Gastlandflagge auch die Flagge "Q" zu setzen.
Sobald der Zoll an Bord war, wird diese wieder weggenommen.
Zurück aus dem ausländischen Urlaub: Es ist erlaubt, innerhalb der 3-Mailen-Zone, die Flaggen aller Länder, die man besuchte, zu fahren. Aber warum sollte man das tun?
Heißen und Streichen aller Flaggen im Hafen: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang oder von 8 Uhr bis 20 Uhr.
Gruß,
Rolf




Hallo Rolf,
na Du gräbst ja vieleicht alte Dinger wieder aus :D

Das Flaggenrecht ist aber so einfach nicht.... :wink:
und ganz schnell muss man zahlen, aus unwissenheit
oder durch einen Fehler.

einige Kleinigkeiten möchte ich daher berichtigen:

die Gastlandflagge "muss" innerhalb der Hoheitsgewässer
des Gastlandes auf der Stb.Seite gesetzt werden!
dieses wird in einigen Ländern wie z.B. Griechenland / Türkei sehr eng gesehen!

beim ersten Einlaufen in den Port of Entry darunter die Flagge "Q"
wie "Quarantäne". Sie darf normal erst entfernt werden wenn "alle" Behörden das OK gegeben haben.
Sie bedeutet in diesem Fall übrigens :
(An Bord ist alles gesund, und ich bitte um freie Verkehrserlaubnis)

Allerdings wird es mit der Flagge "Q" nicht so eng gesehen...

übrigens, wenn man einen ausländischen Gast an Bord hat,
nicht auf der Stb-Seite seine Landesflagge setzen, sondern auf der Bb.-Seite.

Ach aus eigener Erfahrung eine Warnung:
bitte auf keinen Fall die EU-Flagge als Ersatz
für die deutsche Flagge setzen.
Auch nicht wenn die deutsche Flagge auf dieser EU-Flagge
mit abgebildet ist....
kann teuer werden !

gruss vom achim


 Beflaggung, Clubfahnen und ähnliches von rs270550
Hallo Achim,
eigentlich wolte ich "auf einfache Weise" genau DAS sagen, was Du nun aussagtest. Mit der Gast-Flagge hast Du natürlich Recht!
Flagge "Q": In Frakreich kommt solange kein Zollbeamter an Bord, wie die Flagge oben ist, ist ja schließlich Arbeit. Die sind sogar zu Bootsnachbarn gegangen und haben denen gesagt, daß die uns informieren sollte, daß wir endlich die "Q" runternehmen sollen. Eigentlich darfst Du ja erst an Land, wenn die Formalitäten erledigt sind, aber doch bitte nicht in Frankreich, sonst kommst Du nie an Land.
England: Da wird die Sache "todernst" genommen. Wer dort einläuft und die "Q" nicht oben hat, hat erst einmal einen "Strafzettel" zu begleichen!
Um die Wartezeit abzukürzen, haben wir schon bei der Anfahrt über UKW den Zoll über die Ankunftzeit und -Ort informiert. Wir hatten kaum den Anker geworfen, da war der Zoll auch schon fertig und wir konnten "frei" an Land. Und in Frankreich sind wir 6 Wochen mit flatterder "Q´" gesegelt!
Gruß,
Rolf

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Nur reden, wenn man was weiß!


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