Hallo,
als Neuer stellt man natürlich dumme Fragen.
Meine Hoffnung.... eine gescheite Antwort.
Ein Sport-Schiff soll aus dem Schiffsregister ausgetragen werden.
Im vorliergendem Fall wird dies per Notar eledigt wegen den Eigentumsrechten.
Soweit ist alles klar.
Jetzt höre ich, daß ein Nachweis über den Verbleib des Bootes erforderlich sein Soll, sagt zumindest der unkundige Notar nach Rücksprachen. ?
Mit meinem Rechtsempfinden verstehe ich dies nicht, da es dem neuen Eigner freigestellt ist was er damit macht, wie zum Beispiel eine Grundüberholung auf einer Werft , die Jahre dauern kann.
Bei Holz eben Brennholz oder bei Stahl zum Schrotti.
Es könnte ebensogut ohne Schiffsregistrierung über Anmeldung bei einer der Schiffahrtsämter weiterhin als Sportboot genutzt werden.
Meine Ansicht, der neue Eigner kann damit machen was er will und wen geht das an, ooooder ?
Hoffe auf eine befriedigende Antwort.
Grüße