Booteforum

  Anmelden |  Registrieren | FAQ | Kleinanzeigen (0 Neue Inserate) |Suche |  

Booteforum » Motorboote




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Michael
Ich bin beim Kauf eines Bootes kräftig besch...... worden.
Das Boot hatte einen Frostschaden im Block. Dieser Schaden war so vertuscht worden, das er erst nach längerer Fahrt sichtbar wurde. Ich muß nun nachweisen, daß so ein Schaden nicht 3 Jahre versteckt bleiben konnte. Dies behauptet zumindest der Vorbesitzer.
Kann mir irgendjemand dazu Auskunft geben oder Gutachten zukommen lassen, wo so etwas schon mal bewiesen worden ist.
Dringend, der Prozeß läuft schon 3 Jahre


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Dirk
Hallo Michael,

wenn wir helfen können - gerne!
Nur ein paar mehr Infos wären nicht schlecht.
Baujahr, Typ, Motor, genauer Schaden, Foto?, eventuell speziellere Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag? (zugesicherte Eigenschaften, Haftungsausschluß usw usw)

_________________
Grüße
Dirk


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Michael
Hallo, Dirk, also folgendes:

Das Boot: SEA RAY, Innenborder, 45o Betriebsstungen.

Der Motor hat einen Frojstschaden, ein Riss entlang des Wasserkanals.
Dieser Riss ist mit Spachtelmasse und Farbe vertuscht worden.
Der Schaden ist selbst bei der Inspektion nicht aufgefallen.

Nach ca. einer halben Stunde Fahrt löste sich die Spachtelmasse vom Block und setzte den Motorraum unter Wasser.

1. Der Kaufvertrag wurde noch nach altem Recht abgeschloßen (die Sache läuft bereits seit 3 Jahren), darum bin ich beweispflichtig.

2. Der Gutachter hatte keine Ahnung und lieferte ein Gutachten ab, wo jedes 3. Wort war, weiß ich nicht und kann ich nicht.(Ich wußte gar nicht, daß man in Deutschland so leicht Geld verdienen kann.)

3. Das Boot war 3 Jahre in Besitz des Beklagtem.

Da Beklagter behauptet, der Schaden sei in diesen 3 Jahren nicht bei ihm aufgetreten und muß daher vom Vorgänger seien.

Nach ich weis nicht wievielen Gesprächen mit anderen Gutachtern und Ingenieuren und Mitarbeitern von Mercury steht fest, daß sowas nicht 3 Jahre halten kann.
Und das kann man nicht beweisen!?!?


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Dirk
lustig- was ähnliches hab ich grad mit einem Daimler........

Was meinst Du mit "altem Recht" ? Sicher die Kaufrechtsreform 2000.
Das sei erst mal dahin gestellt, laß uns mal vorn anfangen:

1.) Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluß ja/nein
2.) wieviele Tage/Wochen/Monate/Jahre nach dem Kaufdatum trat der Schaden auf?
3.) wann wurde der Schaden beim Verkäufer angezeigt? (nachweislich)
4.) wie schauts mit Zeugen aus? (Kauf und Schadenseintritt)
5.) hat der Verkäufer Schadensfreiheit zugesichert oder war das ein "Weiß-nicht-Sager"? (Beweislastumkehr)
6.) wurde eine Strafanzeige wegen Betruges erstattet?
(Bringt meist keine Strafverfolgung, da es nicht der Einzelperson nachgewiesen werden kann, aber mitunter nimmt einem die Staatsanwaltschaft ein paar Ermittlungen ab :)

_________________
Grüße
Dirk


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Michael
Hallo, Dirk, endlich habe ich Zeit zum Antworte.
Also folgendes:
zu 1: ja
zu 2: 8 Wochen bei der ersten Benutzung
zu 3: 4 Wochen nach der Erstbenutzung, da dazwischen der Urlaub lag
zu 4: Zeugen sind für beide Vorgänge vorhanden
zu 5: der Kauf war unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung, Schadensfreiheit war nicht ausdrücklich zugesichert
zu 6: bisher erfolgte noch keine Strafanzeige

Ich hoffe, du kannst was damit anfangen.


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Dirk
Hallo Michael,

es tut mir leid, aberich fürchte, ich kann Dir da keine großen Hoffnungen machen. Deinen Informationen zur folge, sehe ich objektiv keine rechtlichen Möglichkeiten.

Du brauchst entweder eine vertraglich zugesicherte Gewährleistung oder aber zumindest die bescheinigte Mängelfreiheit. Eine Gewährleistung hast Du nicht. Bei einer zugesicherten Mängelfreiheit (z.B. wie auf eBay üblich, daß der Verkäufer schreibt "Das Boot ist tech. und opt. einwandfrei, eine Gewährleistung schließe ich aber aus) - hättest Du noch die Möglichkeit, im Rahmen der so genannten "Sachmängelhaftung" etwas zu erreichen,
sprich: fehlen zugesicherter Eigenschaften.

In diesem Fall kommst Du nicht weiter. Ob der Schaden nur vom Vorbesitzer vertuscht wurde, oder vom Vor-Vorbesitzer kannst Du nicht beweisen. Selbst wenn wir davon ausgehen, daß die Spachtelmasse nur so und so lange gehalten haben kann............

In einem Zivilverfahren muß derjenige, der behauptet, auch beweisen.
Und Du wirst nicht beweisen können, daß der Vorbesitzer vom Schaden etwas wußte. Der Gegenanwalt z.B. wird mit einem Lächeln auf den Lippen sagen: "mein Mandant hat das Boot auch oft an seinen (Bruder, Schwager, Vater, Onkel) verborgt - vielleicht hat einer von denen etwas kaputt gemacht und heimlich repariert - und meinen Mandanten davon nicht in Kenntnis gesetzt" - und schon ist der Verkäufer aus der Sache heraus, da er nicht wissentlich ein defektes Boot verkauft hat - und dies eben auch nicht zugesichert hat - auch wenn der Schaden nur in der Zeit seines Besitzes aufgetreten bzw repariert worden sein kann.

Ich kann Dir nur raten, die Sache so schnell wie möglich abzublasen, denn im Endeffekt wirst Du nicht nur auf dem Schaden, sondern auch auf den Anwalts und Gerichtskosten sitzen bleiben.

_________________
Grüße
Dirk


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Michael
Hallo, Dirk,
deine Antwort ist ja wohl :cry:
aber genau so wird es wohl ausgehen.
Es gibt aber noch einen kleinen Lichtblick, wie wir gerade festgestellt haben. Der Kaufvertrag ist wissentlich falsch ausgefüllt worden.
Wenn der Richter mitspielt, ist der Vertrag ungültig.
Ich werde es dir dann mitteilen.
Gruß, Michael


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Dirk
ok, mach mal - bin schon gespannt

_________________
Grüße
Dirk


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Holländer
Hmmm.. schon ein ergebnis ?


Frank :)

_________________
www.schlauchbootreparatur.de
p.s. wer Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Michael
Nein, noch kein Ergebnis, Urteil wird am 13.Febr. 04 gesprochen.
Sieht bis jetzt gut aus,,,,,,,, für den Gegner :evil:


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Dirk
Zitat:
lustig- was ähnliches hab ich grad mit einem Daimler........


bei mir ist am 17.2. Urteilsverkündung................... :)

_________________
Grüße
Dirk


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Michael
Hallo, Dirk und die Anderen, ich habe das Urteil.
Wie erwartet, verloren und zwar, weil nicht bewiesen werden kann, bei wem der Motor geplatzt ist :cry:
Wenn der Rechtschutz mitmacht, gehen wir in Berufung


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Holländer
bin gespannt ob der Rechtschutz mitmacht...


Frank:)

_________________
www.schlauchbootreparatur.de
p.s. wer Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Dirk
........und ich geh auch in Berufung :?

_________________
Grüße
Dirk


 Arglistige Täuschung beim Bootskauf von Holländer
aiaiai...

dass ganze hat bei euch beide so wie es aussieht noch kein ende :(


Frank :)

_________________
www.schlauchbootreparatur.de
p.s. wer Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

 
 Fragen zum Bootskauf!  Schlauchboote  Peter125  0
 Fragen zum ersten Bootskauf - Schlauchkanadier  Schlauchboote  loki126  0
 Worauf beim Gebrauchtbootkauf achten??  Motoren  Thomas  5
Impressum

cron