lustig- was ähnliches hab ich grad mit einem Daimler........
Was meinst Du mit "altem Recht" ? Sicher die Kaufrechtsreform 2000.
Das sei erst mal dahin gestellt, laß uns mal vorn anfangen:
1.) Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluß ja/nein
2.) wieviele Tage/Wochen/Monate/Jahre nach dem Kaufdatum trat der Schaden auf?
3.) wann wurde der Schaden beim Verkäufer angezeigt? (nachweislich)
4.) wie schauts mit Zeugen aus? (Kauf und Schadenseintritt)
5.) hat der Verkäufer Schadensfreiheit zugesichert oder war das ein "Weiß-nicht-Sager"? (Beweislastumkehr)
6.) wurde eine Strafanzeige wegen Betruges erstattet?
(Bringt meist keine Strafverfolgung, da es nicht der Einzelperson nachgewiesen werden kann, aber mitunter nimmt einem die Staatsanwaltschaft ein paar Ermittlungen ab
